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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma SSK-Sonnenschutz, Inh. Roman Kollmann, Wilhelm-Holert-Str. 8a, 21502 Geesthacht

§ 1 Allgemeines

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zur Zeit der Bestellung gültigen Form. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Lieferung vorbehaltlos annehmen.

2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verkäufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

3. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Bestellung der Ware oder der Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
2. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) auch elektronisch oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss in jeder Hinsicht freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen etc.), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

§ 3 Preise, Zahlung, Fälligkeit

1. Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse oder Nachnahme vornehmen. Davon abweichende Zahlungsarten müssen mit uns schriftlich abgestimmt werden. Staatliche und öffentliche Einrichtungen (Behörden, Schulen, soziale Einrichtungen u.a.) sowie Großkunden erhalten Lieferungen gegen Rechnung gegen entsprechende Nachweise und ausschließlich bei schriftlicher Bestellung per Fax oder per Brief.

3. Montagen können nach unserer Wahl auf Rechnung erfolgen.

4. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir oder ein von uns ermächtigter Dritter über den Betrag verfügen kann. Sobald der Zahlungseingang bei Vorkasse erfolgt ist, wird die bestellte Ware verschickt. Bestellungen per Nachnahme werden umgehend nach Bestelleingang verschickt.

5. Die entsprechenden Versandkosten sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von einem ihm gegebenenfalls zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht. Beim Versendungskauf trägt der Unternehmer als Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung.

Etwaige darüber hinaus gehende Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

6. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Ist die Zahlung für von einem Unternehmer bestellte Lieferung und / oder Montage nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung eingegangen, so gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug; der Kunde ist jeweils verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu leisten. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

8. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und ggf. nach Fristsetzung- zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 4 Lieferzeit, Versand, Gefahrübergang

1. Sobald der Zahlungseingang bei Vorkasse erfolgt ist, wird die bestellte Ware verschickt. Bestellungen per Nachnahme werden umgehend nach Vertragsschluss verschickt bzw. hergestellt. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.

2. Soweit Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union möglich sind, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).

3. Die Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten. Sie sind für uns unverbindlich. Für die Einhaltung von Fristen und Terminen haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr.

4. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

5. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer oder eine empfangsberechtigte Person über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, soweit der Kunde Unternehmer ist. Handelt der Kunde als Verbraucher, so tragen wir das Versandrisiko. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

6. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass wir dem Kunden die Leistung eine angemessene Zeit zuvor angekündigt hatten.

7. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und wir mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen haben.

8. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilen wir dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

9. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind in diesem Fall auch wir berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

§ 5 Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.

§ 6 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

1. Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von uns gelieferten Sachen 12 Monate.

2. Bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen können wir nach unserer Wahl nachbessern oder nachliefern. Schlagen diese Maßnahmen fehl, so kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen. Ein Fehlschlagen ist anzunehmen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist, von uns schriftlich verweigert wird, eine Fristsetzung von 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung erfolglos bleibt oder unser Nachbesserungsversuch zweimal misslingt.
Auf Maß gefertigte Artikel, sowie Artikel aus Angeboten und Restposten sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

3. Wir übernehmen für die angegebene Beschaffenheit der Waren keine Garantie i.S.d. § 443 BGB. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir jedoch wie gesetzlich vorgesehen.

4. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen nach Liefererhalt durch den Paketdienst schriftlich anzuzeigen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf keine Anzeige, so können Rechte wegen dieser Mängel uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Bereits verarbeitetes Material kann nicht als Reklamation anerkannt werden. Fehlerhaftes Material wird kostenlos ersetzt.

5. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Mangel darauf beruht, dass Einbauvorschriften oder Montageanleitungen durch den Kunden nicht beachtet oder vorgeschriebene Leistungswerte überschritten werden. Der Gewährleistungsanspruch besteht auch dann nicht, wenn der Mangel darauf beruht, dass der Kunde die Anlage eigenmächtig geändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat.

6. Eine Garantie besteht bei den von uns angebotenen und gelieferten und/oder montierten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. Eine etwaige Garantie für Folien entfällt, wenn sie vom Kunden falsch verarbeitet werden oder sie unsachgemäß gereinigt werden. Der Einschluss kleiner Staubpartikel stellt bei der Folienbeschichtung keinen Mangel dar. Tönungs-, Maßabweichungen und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Während der Montage der Fensterfolien ist eine möglichst weitgehende Staubfreiheit in den Räumen erforderlich. Kleinere Einschlüsse in verlegten Folien sind aufgrund der in der Luft befindlichen Staubteilchen nicht vermeidbar, beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und stellen keinen Mangel dar. Dies trifft im Besonderen auf Außenverlegung zu.

7. Unsere technischen Angaben beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.

8. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben des Kunden ergeben.

§ 7 Haftung

1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

2. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Auf Verträge zwischen uns und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Alle von vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichenden Zusagen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abmachungen und Absprachen mit den Vertretern und Monteuren sind in jedem Fall ungültig. Wirksame Bestimmungen müssen auf dem Original des Auftrages schriftlich niedergelegt werden und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns unser Geschäftssitz.

3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.